Imam Nasser Mohammad El-Yemeni
H 04 - 10 - 1436
M 20 - 07 - 2015
Am:07:31

[Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah]

Zitat von Al-bekkari :
Im Namen Allahs des Allbarmers, des Barmherzigen, Vergebung und Friede über der Auserwählte Imam, seiner rechtschaffenen Familie und die besten Unterstützer an der vordersten Linie.


Mein Verwandter hat ein Kind aus einer nichteheliche Beziehung ( Unzucht) bekommen , danach hat er die Mutter seines Kindes geheiratet, als ich ihn gefragt habe ob sein Kind seinem Vater beerbt , hat er mir mit nein geantwortet, ich war schockiert und sagte zu ihm : Warum nicht? ich verstehe nicht , habe ich was verpasst? das ist Unfair aber Allah tut niemandem Unrecht!
Wie steht es jetzt um das Kind , hat es wirklich keine Erbrechte trotz der Eheschließung seiner Eltern ? und bitte die Antwort von Gottes Buch , Allah soll dir reichlich belohnen.

Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. [Al-Ahzab:5].


Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen
Und Friede sei auf den Gesandten Allahs und ihre Anhänger bis zum Tag des Gerichts.

Du Fragesteller , der Ansari Al- Abbadi hat dir richtig geantwortet , solange , dass es bekannt ist, wer sein Vater ist, er kann nach seinem "Vater" benannt und zugeschrieben werden und beerbt ihn auch, Gott bestätigte dies in folgenden Vers:

Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. [Al-Ahzab:5].


Solange dass es sein Blutsverwandschaft bewiesen wurde und bestätigt wer sein Vater ist , dann hat er recht auf sein Erbanteil zu bekommen , denn dein Herr (Allah) tut niemandem Unrecht.


Und Friede sei auf den Gesandten! und aller Dank und Lob gebührt Allah dem Herr der Welten.
Alles Gute wünsche ich euch, bleibt gesund und standhaft bis zum Tag des Gerichts .

Euer Bruder Imam Al-Mahdi Nasser Mohammed El-Yemeni

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